{"id":1766,"date":"2017-05-17T16:52:46","date_gmt":"2017-05-17T16:52:46","guid":{"rendered":"http:\/\/bravo-ev.de\/?page_id=1766"},"modified":"2017-05-17T18:09:38","modified_gmt":"2017-05-17T18:09:38","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bravo-ev.de\/?page_id=1766","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><em>Aktueller in das Vereinsregister eingetragener Text\u00a0 (Stand 12 \/ 2016)<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Verein zur F\u00f6rderung des Brauchtums des Vogelschie\u00dfens<br \/>\nin Oldenburg in Holstein e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n<p>Seit Jahrhunderten wird in Oldenburg ein gro\u00dfes Sch\u00fctzenfest von der St. Johannis Toten- und Sch\u00fctzengilde abgehalten und ein Kindervogelschie\u00dfen der Schulen durchgef\u00fchrt. Sie sind in Ihrer Auspr\u00e4gung und Ihrem Umfang ebenso einmalig wie mit ihren weit zur\u00fcckliegenden geschichtlichen Wurzeln. Die alten Dokumente und Ger\u00e4tschaften der Gilde werden in einem daf\u00fcr eingerichteten Museum aufbewahrt. Auf dem Sch\u00fctzenfest ist die Heimatsprache Plattdeutsch bei den Regularien und den historisch \u00fcberlieferten Abl\u00e4ufen vorherrschend. Die Feste haben eine gro\u00dfe Integrationswirkung und Identifikationswirkung mit der Oldenburger Heimat. Dieses Brauchtum soll durch einen Verein nachhaltig gef\u00f6rdert und abgesichert werden.<br \/>\n<strong>Satzung <\/strong><\/p>\n<p>\u00a7 1 Name und Sitz<br \/>\nDer Verein f\u00fchrt den Namen<br \/>\n\u201eVerein zur F\u00f6rderung des Brauchtums des Vogelschie\u00dfens in Oldenburg in Holstein e.V. \u201c.<br \/>\nDer Sitz des Vereins ist Oldenburg in Holstein<br \/>\n\u00a7 2 Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>\nGesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Zweck des Vereins<br \/>\nDer Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar &#8211; gemeinn\u00fctzige &#8211; Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<br \/>\nZweck des Vereins ist<br \/>\n1. Die F\u00f6rderung des Brauchtums (\u00a7 52 Abs.2 Nr. 23 AO).<br \/>\n2. Die F\u00f6rderung der Heimatpflege und Heimatkunde (\u00a7 52 Abs.2 Nr. 22 AO).<br \/>\nDie Zwecke des Vereins werden insbesondere verwirklicht durch<br \/>\nZu 1.<br \/>\nDer Zweck wird verwirklicht durch die Betreuung und Entwicklung des Gildemuseums in Oldenburg in Holstein sowie Erwerb, Lagerung, Instandsetzung, Pflege und Verwaltung der f\u00fcr die Traditionspflege ben\u00f6tigten Utensilien wie Fahnen, Trachten, traditionellen Waffen, Zielfiguren, Orden, Sch\u00fctzenk\u00f6nigsinsignien, Musikinstrumente und Ger\u00e4tschaften zur Ausstellung im Museum und zur Anschauung lebendiger Tradition.<br \/>\nZu 2.<br \/>\nDer Zweck wird verwirklicht durch<br \/>\na) Die Pflege, Erg\u00e4nzung, Archivierung des historischen Gildebesitzes in der Stadt Oldenburg in Holstein, dessen heimatkundliche Auswertung und Dokumentation sowie \u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung.<br \/>\nb) Die Dokumentation des Brauchtums der Sch\u00fctzengilde und des Kindervogelschiessens, ihrer Geschichte sowie die heimatkundliche Erforschung Ihrer Aktivit\u00e4ten in Oldenburg in Holstein seit den ersten Aufzeichnungen.<br \/>\nc) F\u00f6rderung der plattdeutschen Sprache durch Lehrg\u00e4nge und andere plattdeutsche Aktivit\u00e4ten.<br \/>\n\u00a7 4 Selbstlose T\u00e4tigkeit<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Mittelverwendung<br \/>\nMittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erlangen durch Ihre Mitgliedschaft keine Vorteile.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Verbot von Beg\u00fcnstigungen<br \/>\nEs darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\nMitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes im Sinne des \u00a7 26 BGB der St. Johannis Toten- und Sch\u00fctzengilde v. 1192 d\u00fcrfen nicht stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes des F\u00f6rdervereins sein.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Erwerb der Mitgliedschaft<br \/>\nVereinsmitglieder k\u00f6nnen nat\u00fcrliche oder juristische Personen werden.<br \/>\nDer Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.<br \/>\n\u00dcber den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.<br \/>\nGegen die Ablehnung, die keiner Begr\u00fcndung bedarf, steht dem \/ der Bewerber \/ in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Beendigung der Mitgliedschaft<br \/>\nDie Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Aufl\u00f6sung der juristischen Person.<br \/>\nDer Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden.<br \/>\nEin Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gr\u00fcnde sind insbesondere ein die Vereinsziele sch\u00e4digendes Verhalten, die Verletzung satzungsm\u00e4\u00dfiger Pflichten oder Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde von mindestens einem Jahr.<br \/>\n\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endg\u00fcltig. Dem Mitglied bleibt die \u00dcberpr\u00fcfung der Ma\u00dfnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Beitr\u00e4ge<br \/>\nVon den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge und deren F\u00e4lligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung. Die Beitr\u00e4ge werden per Lastschrift eingezogen.<\/p>\n<p>\u00a7 10 Organe des Vereins<br \/>\nOrgane des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Mitgliederversammlung<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben geh\u00f6ren insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der Kassenpr\u00fcfern\/innen Festsetzung von Beitr\u00e4gen und deren F\u00e4lligkeit, Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung, Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, Entscheidung \u00fcber Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsf\u00e4llen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.<br \/>\nIm ersten Quartal eines jeden Gesch\u00e4ftsjahres findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.<br \/>\nDer Vorstand ist zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.<br \/>\nDie Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Erg\u00e4nzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.<br \/>\nAntr\u00e4ge \u00fcber die Abwahl des Vorstands, \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, k\u00f6nnen erst auf der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.<br \/>\nJedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich oder f\u00fcr ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausge\u00fcbt werden.<br \/>\nBei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br \/>\nSatzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.<br \/>\nStimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen bleiben au\u00dfer Betracht.<br \/>\n\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>\u00a7 12 Vorstand<br \/>\nDer Vorstand im Sinn des \u00a7 26 BGB besteht aus dem\/der 1. Vorsitzenden der\/dem 2. Vorsitzenden, die\/der gleichzeitig Vertreter\/in der\/des 1. Vorsitzenden ist und dem\/der Kassierer\/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.<br \/>\nDem Vorstand geh\u00f6ren auch an, jedoch ohne Vertretungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 26 BGB: 1 Schriftf\u00fchrer\/In und 3 Beisitzer\/In<br \/>\nDer Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei<br \/>\nJahren gew\u00e4hlt.<br \/>\nVorstandsmitglieder k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins werden.<br \/>\nWiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br \/>\nDer 1. Vorsitzende<br \/>\n&#8211; beruft Sitzungen und Versammlungen ein<br \/>\n&#8211; stellt die Tagesordnung auf<br \/>\n&#8211; ist Vorsitzender bei Sitzungen und Versammlungen<br \/>\n&#8211; legt der Mitgliederversammlung den Gesch\u00e4ftsbericht vor<br \/>\n&#8211; unterrichtet den Vorstand \u00fcber die laufenden Gesch\u00e4fte<br \/>\n&#8211; vertritt den Verein gegen\u00fcber der Presse und anderen Medien<\/p>\n<p>Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist.<br \/>\nBei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.<br \/>\nDer Vorstand kann weitere Gremien aus den Mitgliedern berufen und zusammenstellen. Diese Gremien haben beratende Funktion.<br \/>\nDer jeweilige 1. \u00c4ltermann der St. Johannis Toten- und Sch\u00fctzengilde ist beratendes, nicht stimmberechtigtes Mitglied des Vorstandes, sofern er Mitglied des Vereins ist. Er kann sich durch den 2. \u00c4ltermann vertreten lassen, sofern dieser Mitglied des Vereins ist.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Datenschutz \/ Pers\u00f6nlichkeitsrechte<\/p>\n<p>1. Der Verein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur Erf\u00fcllung der gem\u00e4\u00df dieser Satzung zul\u00e4ssigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten: Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, und Funktion(en) im Verein.<\/p>\n<p>2. Im Zusammenhang mit Aktivit\u00e4ten sowie sonstigen satzungsgem\u00e4\u00dfen Veranstaltungen ver\u00f6ffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und \u00fcbermittelt Daten und Fotos zur Ver\u00f6ffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Die Ver\u00f6ffentlichung der Daten beschr\u00e4nkt sich auf Namen und Funktionen im Verein.<br \/>\n3. Jedes Mitglied ohne Funktion im Vorstand kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand der Ver\u00f6ffentlichung\/\u00dcbermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten allgemein oder f\u00fcr einzelne Ereignisse widersprechen. Wird der Widerspruch fristgem\u00e4\u00df ausge\u00fcbt, unterbleibt die Ver\u00f6ffentlichung\/\u00dcbermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des widersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf k\u00fcnftige Ver\u00f6ffentlichungen\/\u00dcbermittlungen.<\/p>\n<p>4. Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktion\u00e4re und Mitglieder herausgegeben, wie deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern.<\/p>\n<p>5. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Ver\u00e4nderung, \u00dcbermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausma\u00df und Umfang zu. Eine anderweitige, \u00fcber die Erf\u00fcllung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt, sofern er aus gesetzlichen Gr\u00fcnden hierzu verpflichtet ist. Eine Datenweitergabe ist nicht statthaft.<\/p>\n<p>6. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere \u00a7\u00a7 34, 35) das Recht auf Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empf\u00e4nger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, L\u00f6schung oder Sperrung seiner Daten.<\/p>\n<p>\u00a7 14 Kassenpr\u00fcfung<br \/>\nDie Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer\/innen.<br \/>\nDiese d\u00fcrfen nicht Mitglied des Vorstands sein.<br \/>\nWiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>\u00a7 15 Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Stadt Oldenburg in Holstein, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr Zwecke der der Heimatpflege und Heimatkunde (\u00a7 52 Abs. 2 Nr. 22 AO) sowie der Pflege des traditionellen Brauchtums (\u00a7 52 Abs. 2 Nr. 23 AO) zu verwenden hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Peter Jacobsen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bernd Walther<br \/>\n1. Vorsitzender\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 2. Vorsitzender<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aktueller in das Vereinsregister eingetragener Text\u00a0 (Stand 12 \/ 2016) &nbsp; Verein zur F\u00f6rderung des Brauchtums des Vogelschie\u00dfens in Oldenburg in Holstein e.V. Pr\u00e4ambel Seit Jahrhunderten wird in Oldenburg ein gro\u00dfes Sch\u00fctzenfest von der St. Johannis Toten- und Sch\u00fctzengilde abgehalten und ein Kindervogelschie\u00dfen der Schulen durchgef\u00fchrt. 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